Gemeinde Aholming Gemeinde Aholming

Schriftliche Aufzeichnungen

Da im folgenden Abschnitt viele Begriffe Verwendung finden, die im heutigen Sprachgebrauch nicht mehr anzutreffen sind, haben wir diese mit einem Link zu Wikipedia versehen. Sie erkennen diese verlinkten Begriffe an den Unterstreichungen

Erste Aufzeichnungen lassen sich ab dem Jahr 1112 nachweisen. Die erste erwähnte Person ist ein Walchoun de Auhalmingen. Die "Aholminger" waren Ministeriale des Passauer Hochstifts. Da die Bistumsgrenze zwischen Passau und Regensburg durch die Isar gebildet wurde und dieses Grenzgebiet besonders überwacht werden sollte, wurde Aholming schon frühzeitig zu einer Hofmark ernannt.

Die Tatsache, dass die Herren von Ahalming später hauptsächlich als Zeugen des Grafen von Bogen auftraten, legt den Schluss nahe, dass die Bogener ihren Einflußbereich auch auf das Gebiet rechts der Isar ausgedehnt hatten.

Um die Mitte des 13. Jahrhunderts kam die Vogtei über den Besitz des Domkapitels und des Klosters St. Nikola, das ebenfalls Güter in Aholming besaß, in die Hände der Wittelsbacher. Im 2. Herzogsurbar (um 1280) erscheinen die Vogteien Aholming und Penzling bereits unter dem Gericht Hengersberg. Die Gegend um Aholming war also von der wittelsbachschen Verwaltungsorganisation schon erfasst.

Territorial gesehen blieb Aholming für die weitere Zukunft beim Herzogtum Bayern. Das Schloss und die übrigen Güter mussten die Wittelsbacher aber schon bald verpfänden bzw. ganz abgeben.

Letztmalig wird das nach Aholming benannte Geschlecht 1312 mit Heinrich von Ahalming, des Ortleins Sohn in einer Aldersbacher Urkunde erwähnt. Nach mehreren Besitzerwechseln, die alle aber nur von kurzer Dauer waren, gelangte Aholming 1363 an den Straubinger Viztum Ulrich Chamerauer. Die Chamerauer hielten sich bis 1413 in Aholming.

Ab diesem Jahr tritt die Geschichte Aholmings in ein neues Stadium. Der Straubinger Viztum Ritter Heinrich V. Notthafft von Wernberg, dessen Nichte Barbara die Gemahlin Peter d. J. von Chamerau war, kaufte Aholming von den Chamerauern. Die Notthaffts hileten sich in Aholming bis zu deren Aussterben 300 Jahre später.

In jungen Jahren war Heinrich Notthafft kurze Zeit Bürgermeister in Regensburg, bekleidete lange Jahre das Vitztumamt in Straubing und brachte es zum Schatzmeister des Herzogs Johann III. von Straubing-Holland in Holland und Seeland. 1416 verpfändete Bischof Georg von Passau diesem Heinrich Notthafft den Passauer Besitz in Aholming und Penzling zusammen mit den Zehnten in Landau, Gneiting und Pöring (Ober- bzw. Niederpöring) und die Hofmark Seebach zwischen Deggendorf und Hengersberg. Diese   Lehen sollten von ihm auf Sohn, Enkel und die ältesten beiden Urenkel übergehen, nach deren Tod aber wieder an das Hochstift heimfallen. Ausgenommen von dieser Verpfändung waren die Kirchlehen zu Seebach und Aholming, die dem Passauer Domkapitel vorbehalten blieben.

Bei Herzog Johann III. erlangte Heinrich Notthafft 1419 die Hochgerichtsbarkeit in Aholming. Über das Hochgericht verfügten sonst nur die bayerischen Landgerichtssitze bzw. wenige privillegierte Adelige, in ganz Niederbayern keine zwanzig. Die Besitzer Aholmings waren also vom kurfürstlichen Landgericht unabhängig, kein bayerischer Beamter oder Polizist durfte in der Herrschaft Aholming Dienstgeschäfte erledigen. Alle Steuern waren an die Herrschaftsinhaber zu entrichten. Sogar Schwerverbrecher, die sonst immer an das Landgericht ausgeliefert werden mussten, wurden in Aholming selbst gerichtet.

Die Richtstätte des Hochgerichts Aholming befand sich in der Flur Weihenstätten (Bereich der heutigen Bauschuttdeponie). Pfarrer Josef Klämpfe berichtet 1854:

Weihenstätten, ein uraltes Kirchlein im Felde von Aholming gegen Ottmaring hin, auf einer Anhöhe, dem Denksteine des ehemaligen Richtplatzes gegenüber, war der seligsten Mutter Gottes Maria dediziert.

In dieselbe wurden die armen Sünder vor ihrer Hinrichtung geführt, um etwa noch eine Beicht abzulegen. Da in derselben die Karmeliter-Bruderschaft eingeführt war, strömten die Gläubigen von einer weiten Umgegend am Scapulierfest hieher.

Bei dem genannten Denkstein (s. Foto) des ehemaligen Richtplatzes handelt es sich um einen - nach Aussage des Kunstdenkmälerbandes - in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstandenen Bildstock.

Heute steht der Bildstock im Schlossgarten von Moos. In der dortigen Waffensammlung wird auch das Aholminger Richtschwert aufbewahrt.

Das wahrscheinlich aus dem 16. Jahrhundert stammende Schwert zeigt auf der Klinge eine eingeätzte Radmarke, eingeschlagene Ornamente und das für Richtschwerter typische abgerundete Ort (Spitze) der Klinge.

Das Aholminger Richtschwert. Es befindet sich heute in der Waffenkammer auf Schloss Moos.

Der Holzschnitt aus dem Jahr 1509 (erschienen im Laienspiegel ) zeigt uns die Grausamkeit mittelalterlicher Strafen:

Verbrennen, Ertränken, Hängen, Köpfen, Stäupen, Blenden, Abschlagen der Hand.

Szenen dieser Art spielten sich wohl auch auf der Richtstätte von Aholming ab.

Doch nun zurück zu den Notthaffts: Am 23. Januar 1440 legte Heinrich Notthafft von Wernberg seinen letzten Willen nieder, der als ein wichtiges Hausgesetz der Familie Notthafft zu betrachten ist, da er die Unveräußerlichkeit des Familienbesitzes und das gegenseitige Erbrecht der verschiedenen Zweige des Wernberger Familienastes festsetzt. Als Erben für seine Schlösser Aholming, Eckmühl und Lutzmannstein bestimmte er seinen Sohn Heinrich VI., welcher somit den Aholminger Zweig des Wernberger Astes im Notthafft-Stammbaum begründete. Dieser ließ in Aholming zahlreiche Um- und Neubauten ausführen.

Um sich vor dunklen Mächten zu schützen und sich nach dem Tod vor dem Fegefeuer zu bewahren, galt es für ein möglichst langes christliches Andenken an die eigene arme Seele und die armen Seelen der Vorfahren zu sorgen. Was lag da näher, als die Stiftung von Gottesdiensten oder gar eines Klosters. Bei der oben bereits erwähnten Richtstätte stand schon 1381 eine Kapelle zu der Ulrich der Chamerauer im genannten Jahr ein Benefizium stiftete. Heinrich Notthafft errichtete das zwischenzeitlich verfallene Kirchlein neu und stiftete eine tägliche Messe, die jedoch vom Passauer Bischof nicht bestätigt wurde und deshalb 1531 schon wieder eingegangen war. Er beabsichtigte hier auch die Stiftung eines Klosters Weihenstetten, das mit Bettelmönchen besetzt werden sollte, aber ebenfalls keine obrigkeitliche Bestätigung fand. Bis 1753 bestand das Kirchlein, dann wurde es vom Blitz zerstört und nicht mehr wieder aufgebaut. Noch heute erinnern nur die Flurnamen Weiherstätte, Kapellenweg und Kapellenäcker in der südlichen Ortsflur des Dorfes an den ehemaligen Standort der Kirche.

Wie bereits ober erwähnt, hatte Bischof Georg von Passau im Jahr 1416 den Besitz seines Hochstifts in Aholming und Penzling an Heinrich V. Notthafft von Wernberg verliehen, der bis zu den ältesten seiner Urenkel in der Familie erblich bleiben und nach deren Tod an das Hochstift heimfallen sollte. Dieser Fall war mit dem Tod Bernhard (gest. 1517) und Caspar II. Notthaffts (gest. 1520) eingetreten. Der Bistumsadministrator Herzog Ernst von Bayern betrachtete die Güter als heimgefallen. Nach dessen Wahl als Erzbischof in Salzburg im Jahr 1540 wurde an den nunmehrigen Bischof Wolfgang I. von Salm die Bitte herangetragen, auf das Recht der Heimfälligkeit zu verzichten und die fraglichen Lehen auch weiterhin in den Händen der Familie von Notthafft zu belassen. Dieser weigerte sich, dieser Bitte nachzukommen und auch das Domkapitel versagte der weiteren Verleihung des Passauischen Besitzes in der Herrschaft Aholming seine Zustimmung. Erst Bischof Wolfgang II. von Closen, ein Verwandter der Notthafft, beendete den nun schon drei Jahrzehnte schwelenden Rechtsstreit, indem er 1557 die strittigen Güter in drei gleichen Teilen an Wolff Dietrich v. Maxlrain, den Straubinger Vitztum Heimeran Notthafft von Wernberg und Caspar III. von Notthafft verlieh. Wolf Dietrich v. Maxlrain war ein Sohn Wolf's v. Maxlrain. Auf welche Weise Teile von Aholming in seine Hände gekommen sind, ist bislang ungeklärt; eine nähere Verwandtschaft zur Familie Notthafft lässt sich nicht konstruieren. Heimeran IV. Notthafft war ein Urenkel Heinrichs VI. und stammte von dessen Sohn Heimeran III. ab. Ihm widmete der Aholminger Pfarrer Georg Rettinger seine 1531 verfasste Familienchronik.

1553 erhielten die Inhaber der Herrschaft Aholming von Kaiser Karl V. das Recht Bier zu brauen und Jahrmärkte zu halten.

Ein bedeutendes Ereignis fand im Jahr 1586 in Aholming statt. Ritter Johann Albrecht Notthafft auf Aholming vermählte sich mit Margarete von Seyboltstorff. Es wurde dabei eine prunkvolles, der Landshuter Fürstenhochzeit nachempfundenes Fest veranstaltet, das den Rahmen sonst üblicher Adelshochzeiten bei weitem übertraf. Über die Vorbereitungen zu diesem Fest liegen Aufzeichnungen vor, die Sie als PDF-Datei downloaden können.

Den Anteil Hans Bernhard Notthaffts teilten sich nach dessen Tod 1611 der Sohn Hans Albrecht zu Schönaich und dessen Onkel Hans Sigmund Notthafft zu der Wart, die zusammen auch die Hofmark Puechhausen besaßen. Am 25. Mai 1612 erhielt Ferdinand Khuen de Belasi, als Bevollmächtigter Wilhelm Notthaffts, dem „Senior“ der Notthafft zu Aholming und eigentlichen Besitzer des Schlosses Isarau, das zur Herrschaft Aholming gehörende Halsgericht mit Stock und Galgen.

1620 protestierten Wilhelm Notthafft und Anna, geborene v. Seyboltstorff, die Witwe Hans Bernhards, gegen Angriffe des Natternberger Pflegsverwalters auf die Hochgerichtsbarkeit der Herrschaft Aholming, welcher derselbe nur die Hofmarksgerechtigkeit zuerkennen wollte. Die Notthaffte argumentierten, dass die Halsgerichtsbarkeit mit Stock und Galgen schon mehr als 200 Jahren an den jeweils Ältesten des Aholminger Zweig der Familie Notthafft verliehen würden, die auch zwei Drittel der Herrschaft in seinen Händen hätte.

In seinem am 4. April 1623 besiegelten Testament hatte Hans Albrecht Notthafft für seine Hälfte der Hofmark Puechhausen seinen Onkel Hans, dem ja schon die andere Hälfte derselben gehörte, zum Erben eingesetzt, für den übrigen Besitz jedoch, neben diesem, seinen Vetter Ernst Heinrich Notthafft. Nach dem Tode Hans Albrechts im Januar 1624 wurde dieses Testament durch dessen Schwester Maria Euphemia, in erster Ehe verheiratet mit Ferdinand Khuen de Belasy, angefochten, worauf sich 1629 die im Testament begünstigten dahingehend einigten, dass der halbe Teil von Puechhausen und das Drittel der Herrschaft Aholming mitsamt 12.200 Gulden an Schulden dem Hans Sigmund, die übrigen Güter samt den restlichen Schulden bis zu weiterem Austrag dem Ernst Heinrich Notthafft verbleiben sollten.

Hans Sigmundt Notthafft hinterließ bei seinem Tod 1632 einen einzigen Sohn Hans Christoph, der 1635 unverheiratet seinem Vater ins Grab folgte. Nun brachte dessen Mutter Eva, geb. v. Parsperg, die Witwe Hans Sigmundts, das von Gemahl und Sohn hinterlassene Drittel an Aholming, die Hofmarken Wart, Schneiting und Puechhausen sowie das Notthafftische Freihaus in Straubing an sich. Da diese Besitztümer jedoch stark mit Schulden behaftet waren und das Hochstift Passau ihr das Lehen Aholming streitig zu machen suchte, sah sie sich gezwungen für ihr Drittel an dieser Herrschaft einen Käufer zu suchen. Da Aholming gemäß der Hausgesetze beim Notthafftischen Mannesstamm bleiben und nicht in fremde Hände verkauft werden sollte, entschloss sie sich am 22. Juni 1636 das ihr zustehende Eigentum an der Herrschaft gegen Übernahme von 14.000 Gulden an Schulden, an den Grafen Johann Heinrich Notthafft von Wernberg zu veräußern, der daraufhin die daran haftenden Ansprüche von Ernst Heinrich Notthaffts Erben mit 1800 Gulden ablöste. Allerdings hatte sich die Verkäuferin die lebenslange Nutznießung gegen die Verzinsung des von Johann Heinrich Notthafft übernommenen Kapitals vorbehalten. In einem zweiten Vertrag vom 18. Juli 1636 verzichtete Eva Notthafft auf diesen Nutzungsvorbehalt, wofür Johann Heinrich Notthafft weitere 14.000 Gulden aus der Schöneichischen Erbschaftsmasse übernahm. Daraufhin nahm Graf Johann Heinrich Notthafft den Aholminger Verwalter Wolffgang Zettl, den Bräumeister und alle zugehörigen Untertanen in seine Pflicht.

Das zweite Notthafftische Drittel war nach dem Tode Wilhelms II. auf dessen Sohn Franz Ignatz Notthafft v. Wernberg auf Aholming und Fürstenstein übergegangen. Nachdem mit dem Ableben von Hans Sigmund und Hans Christoph die von Heimeran III. Notthafft ausgehende Linie der Familie erloschen war, machte das Hochstift Passau erneut die Heimfälligkeit seines Aholminger Besitzes geltend und verlieh die für heimfällig erklärten Lehenschaften an Urban Freiherrn v. Pötting. Eva Notthafft entzog sich den Streitigkeiten mit dem Hochstifft Passau, indem sie - wie oben bereits berichtet - ihren Anteil an Aholming dem Grafen Johann Heinrich Notthafft von Wernberg veräußerte. Dieser argumentierte gegenüber dem Hochstift, dass dieses bezüglich der Belehnung mit den strittigen Gütern, den Besitzern der Herrschaft Aholming den Vorzug geben müsse, da mit Ausnahme der sich nicht mehr im Besitz der Familie Notthafft befindlichen Hofmark Seebach und einiger außerhalb gelegener Zehnten, alle strittigen Güter und Grundgülten innerhalb der sonst frei eigenen Dörfer Aholming und Penzling gelegen seien. Urban Freiherr v. Pötting wandte sich jedoch an die kurfürstliche Regierung in Landshut und erwirkte dort ein Immissions-Dekret, welches dem Pfleggericht Natternberg zur Exekution übertragen wurde. Trotz der heftigsten Proteste des Verwalters Wolfgang Zettl wurde daraufhin ein Drittel aller Untertanen in den Dörfern Aholming und Penzling von den Passauischen und Pöttingischen Kommissaren und Anwälten in die Pflicht gezwungen. Dem Grafen Johann Heinrich Notthafft war "bößlich nur noch das Schloß Iserau sambt dem Preuhauß vnd (die) ärmisten Underthanen der übrigen Dörffer inhändig verblieben".

Neben den Begehrlichkeiten des Hochstifts Passau musste in den folgenden Jahren Johann Heinrich Notthafft sich auch noch mit Erbstreitigkeiten plagen. Dennoch gelang es ihm im Jahre 1646 mit einem Vergleich die dreigeteilte Herrschaft Aholming wieder zu vereinigen. In einem am 30. November 1646 im Schloss Wiesenfelden vereinbarten Familienvertrag setzten sich Johann Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg auf Wiesenfelden, Johann Albrecht Notthafft Freiherr v. Wernberg auf Runding, Franziskus Ignatius Notthafft Freiherr v. Wernberg auf Aholming und Christoph Meinrat Notthafft Freiherr v. Wernberg auf Runding zu gegenseitigen Erben ein. Franz Ignatz Notthafft von Wernberg, der einzige Sohn Wilhelms II., war 1646 das einzige noch lebende männliche Glied des Aholminger Zweiges der Notthafft von Wernberg. Er starb am 15. Februar 1659 in Fürstenstein und wurde im Chor der dortigen Schlosskapelle begraben. Nach seinem Tod waren alle notthafftischen Besitzanteile an Aholming in den Händen des Grafen Johann Heinrich Notthafft vereinigt. Für die Witwe Franz Ignatz' wurde eine Entschädigung von 125.000 Gulden ausgehandelt.

Nach Johann Heinrichs Tod im Jahr 1665 traten dessen Söhne, die Grafen Wolf Heinrich und Georg Heinrich Notthafft von Wernberg das Erbe ihres Vaters in den Herrschaften Aholming, Runding, Raindorf, Eisenstein und Schönstein an.

1674 kam es dann zur Erbteilung zwischen den Brüdern, wobei die Herrschaft Aholming dem Grafen Georg Heinrich Notthafft von Wernberg zufiel.

Das Hochgrab von Johann Heinrich Notthafft befindet sich in der Karmelitenkirche in Straubing.

Georg Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg starb am 20. September 1703. Zwei Jahre später erneuerte der Passauer Bischof Johann Philipp v. Lamberg die Belehnung von Georg Heinrichs Sohn Sebastian Heinrich Notthafft und dessen Vetter Johann Heinrich, dem Sohn Wolf Heinrichs, mit der Auflage, dass die Güter zu Aholming ihnen als Mannlehen verliehen seien, aber nur auf katholische Nachkommen übergehen dürfen. Johann Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg starb 1734 als letzter Sproß der gräflichen Linie seiner Familie; die Herrschaft Aholming wurde für heimgefallen erklärt.

Nach längerer Bedenkzeit gab Kurfürst Maximilian Joseph am 23. Dezember 1745 die kurfürstlichen Lehen Johann Franz de Paula Graf von Preysing und seinen männlichen Leibeserben. 1758 empfing Johann Kaspar Graf von Preysing zu Moos dieselben und 1770 nach dessen Tod sein gleichnamiger Sohn. Nachdem 1791 der Schloßbenefiziat Franz Xaver Leopold Jändl gestorben war, wurde das angeblich baufällige Schloss Isarau samt Schlosskapelle abgerissen. Heute erinnert nur noch der Torturm an die geschichtliche Bedeutung Aholmings. Neben dem Torturm, der einst den Zugang zur Vorburg vermittelte sind nur noch lang gestreckte Wirtschaftsgebäude übrig geblieben. Das Steinmaterial der abgerissenen Schlosses soll 1791 zum Bau des Brauhauses in Moos verwendet worden sein. 

Schloss Aholming Alt und Neu

Aus der geschichtlichen Entwicklung heraus hat sich gerade auch in Ostbayern eine Fülle von komplizierten Herrschaftsverhältnissen herausgebildet, die letztlich die Verwaltung des gesamten Landes sehr schwierig gestalteten. Deshalb ging das Königreich Bayern im Jahre 1808 daran, durch die Bildung von Steuerdistrikten die Verwaltung zu vereinfachen. Schließlich wurde mit der Bildung der Gemeinden im Jahre 1821 die alte Gliederung völlig aufgegeben und moderne Verwaltungseinheiten geschaffen.

Dies war die Geburtsstunde der heutigen politischen Gemeinde Aholming. Die Gemeinde Aholming umfasste 1821 das ehemalige Herrschaftsgebiet Aholming, Penzling und Tabertshausen. Der heutige Ortsteil Neutiefenweg existierte damals noch nicht.

Allerdings unterstand Aholming noch der Gerichtsbarkeit (Patrimonialgericht I. Klasse) des Grafen Preysing zu Moos. Im Zuge der allgemeinen Auflösung der Patrimonialgerichte im Jahr 1848 erklärte sich auch Graf Preysing am 11. April 1848 bereit, seine Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat abtreten zu wollen. Am 21. November 1848 löste seine Majestät, der König von Bayern, das vormalige Patrimonialgericht I. Klasse Moos auf und teilte die Gerichtsholden den jeweiligen Landgerichten zu. Dies bedeutete für Aholming die endgültige Lösung aus dem Einflussbereich der Grafen von Moos. 

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Quellen:

Chronik der Familie Notthafft von Harald Stark   (www.notthafft.de)
"Die Herrschaft Aholming im Lichte der Quellen" von Dr. Klaus Rose   (www.dr-klaus-rose.de) "Historischer Atlas von Bayern - Herrschaft Aholming" von Dr. Klaus Rose 

Besonderer Dank gilt Herrn Harald Stark und Herrn Dr. Klaus Rose für die Genehmigung der Verwendung ihrer Texte. 

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